Bis 31.12.2026 ist die Ausstellung von E-Rechnungen grundsätzlich freiwillig; bei einem Vorjahresumsatz bis 800.000 € gilt die Übergangsfrist bis Ende 2027.
Eine per E-Mail versendete PDF-Rechnung gilt seit 2025 nicht mehr als E-Rechnung im umsatzsteuerlichen Sinn.
Zulässige Formate sind beispielsweise XRechnung und ZUGFeRD ab Version 2.0.1 (EN 16931 oder höher), die eine maschinelle Verarbeitung ermöglichen.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) stellt seit dem 19.11.2024 einen regelmäßig aktualisierten FAQ-Katalog bereit, der Unternehmen bei der Umstellung Orientierung gibt.