Was Unternehmen bei der E-Rechnungs-Pflicht beachten müssen

von
Portrait Maren
Maren Gertz

Bis 31.12.2026 ist die Ausstellung von E-Rechnungen grundsätzlich freiwillig; bei einem Vorjahresumsatz bis 800.000 € gilt die Übergangsfrist bis Ende 2027.

Eine per E-Mail versendete PDF-Rechnung gilt seit 2025 nicht mehr als E-Rechnung im umsatzsteuerlichen Sinn.

Zulässige Formate sind beispielsweise XRechnung und ZUGFeRD ab Version 2.0.1 (EN 16931 oder höher), die eine maschinelle Verarbeitung ermöglichen.

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) stellt seit dem 19.11.2024 einen regelmäßig aktualisierten FAQ-Katalog bereit, der Unternehmen bei der Umstellung Orientierung gibt.

Weitere Artikel

Kontakt

ATOS GmbH, Steuerberatungsgesellschaft
Steuerberatung Tommy Sebastian Prachnau

Oberhafenstraße 1
20097 Hamburg

Telefon:
040 323 104 40
ATOS Steuerberatung Karte

Hafencity: Im alten Fruchthof
Parkplätze in der Banksstraße

U-Bahn Linie 1: Station Steinstraße
Ausgang Richtung Deichtorhallen