Ab dem 1. Januar 2026 gelten für Unternehmer außerhalb der EU neue Regeln. Ziel ist die Digitalisierung des Verfahrens und die Angleichung an die Vorschriften für EU-Unternehmer.
Die wichtigsten Änderungen:
Rechnungen und Einfuhrbelege müssen grundsätzlich digital über das Online-Portal des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt) eingereicht werden.
Während einer Übergangsphase ist in Ausnahmefällen auch die Einreichung auf einem Speichermedium (z. B. USB-Stick) möglich.
Dem Antrag ist zusätzlich eine detaillierte Aufstellung der geltend gemachten Vorsteuerbeträge beizufügen.
Ein Nachweis durch Hochladen der Belege ist nur erforderlich, wenn der Gesamtbetrag einer Rechnung oder eines Einfuhrbelegs über 250 Euro liegt.
Bei Rechnungen bis 250 Euro entfällt die Nachweispflicht grundsätzlich. Das BZSt kann jedoch im Einzelfall die Vorlage der Originalbelege verlangen.
Der Nachweis der Unternehmereigenschaft kann zusammen mit dem Antrag eingereicht werden. Dabei ist das jeweils gültige Formular zu verwenden; das BZSt kann auch hier im Einzelfall das Original anfordern.