E-Rechnungspflicht: Übergangsregelungen gelten noch bis Ende 2026

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Silvia Prachnau

Seit dem 01.01.2025 müssen Unternehmen im B2B-Bereich grundsätzlich E-Rechnungen empfangen können, während für die Ausstellung von E-Rechnungen noch Übergangsfristen gelten. Bis Ende 2026 dürfen Papierrechnungen oder andere Formate mit Zustimmung des Empfängers weiterhin verwendet werden; die verpflichtende Ausstellung von E-Rechnungen greift stufenweise bis spätestens 01.01.2028 für alle betroffenen Unternehmen. Trotz bestehender technischer und organisatorischer Herausforderungen bietet die E-Rechnung langfristig erhebliche Vorteile durch effizientere Prozesse und weniger Verwaltungsaufwand.

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