Sponsorenzahlungen an gemeinnützige Vereine können unter bestimmten Voraussetzungen als abzugsfähige Betriebsausgaben und nicht als Spenden behandelt werden. Voraussetzung ist, dass der Sponsor eine konkrete Gegenleistung erhält, beispielsweise Werberechte oder die Nutzung von Vereinsnamen und Logos für Marketingzwecke. Das Finanzgericht Hamburg hat bestätigt, dass Sponsoring mit wirtschaftlichem Nutzen für das Unternehmen steuerlich voll abzugsfähig sein kann.
Sponsorenzahlungen an gemeinnützige Vereine als abzugsfähige Betriebsausgaben?
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