Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass bei innergemeinschaftlichen Lieferungen Vertrauensschutz auch ohne Gelangensbestätigung möglich ist. Hat der Verkäufer die Angaben des Käufers sorgfältig geprüft und konnte er deren Unrichtigkeit selbst bei Beachtung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns nicht erkennen, bleibt die Lieferung umsatzsteuerfrei, selbst wenn sich die Voraussetzungen der Steuerfreiheit später als nicht erfüllt herausstellen. Im Streitfall durfte der Steuerberater daher auf die Angaben des rumänischen Käufers vertrauen, obwohl keine Gelangensbestätigung vorlag.
Gewährung von Vertrauensschutz setzt bei innergemeinschaftlichen Lieferungen keine Gelangensbestätigung voraus
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