Vorabausschüttung bleibt auch bei möglicher Nichtigkeit kapitalertragsteuerpflichtig

von
Portrait Silvia Prachnau
Silvia Prachnau

Das Finanzgericht Düsseldorf hat entschieden, dass eine Vorabausschüttung auch dann kapitalertragsteuerpflichtig bleibt, wenn der Ausschüttungsbeschluss möglicherweise unwirksam oder nichtig ist. Entscheidend ist, dass den Gesellschaftern das Geld tatsächlich zugeflossen ist; auch eine spätere Rückzahlung oder ein Rückforderungsanspruch ändert daran nichts (Az. 7 K 2304/25 AO).

Weitere Artikel

Kontakt

ATOS GmbH, Steuerberatungsgesellschaft
Steuerberatung Tommy Sebastian Prachnau

Oberhafenstraße 1
20097 Hamburg

Telefon:
040 323 104 40
ATOS Steuerberatung Karte

Hafencity: Im alten Fruchthof
Parkplätze in der Banksstraße

U-Bahn Linie 1: Station Steinstraße
Ausgang Richtung Deichtorhallen